Seit Juli 2022 hat sich die Parodontitis-Behandlungsstrecke für gesetzlich Versicherte verändert. Sie ist nämlich nicht schon nach einer Behandlung vorbei, sondern erstreckt sich im Nachgang über 2 Jahre !
Was ist überhaupt Parodontitis?
Unter „Leistungen“ – „Parodontologie“ finden Sie die Informationen darüber, was Parodontitis ist, wie sie entsteht und was man dagegen tun kann.
Wie sieht die Behandlungsstecke aus?
Wenn der behandelnde Zahnarzt feststellt, dass eine Parodontitisbehandlung notwendig ist, dann wird sie zuerst bei der entsprechenden Krankenkasse beantragt.
Ist die Behandlung genehmigt, so findet ein Aufklärungs- und Therapiegespräch mit zugehöriger Mundhygieneunterweisung statt.
Daraufhin wird die Parodontitisbehandlung durchgeführt (mechanische Säuberung der Zahntaschen durch den Zahnarzt)
3 Monate später erfolgt eine sogenannte Befundevaluation, bei der ausgewertet wird, ob sich die Tiefe der Zahnfleischtaschen verringert hat. Haben die Zahnfleischtaschen allerdings eine gewisse Tiefe erreicht, so müssen sie chirurgisch geöffnet und behandelt werden.
3 Monate danach erfolgt erneut eine Befundevaluation.
Im Anschluss daran geht der Patient in die unterstützende Parodontitisbehandlung über, bei der je nach Schweregrad der Parodontitis in gewissen Abständen die Zähne gereinigt und die Zahnfleischtaschen gemessen werden.
(Grad A: 2x/2 Jahre, Grad B 4x/2 Jahre, Grad C 6x/2 Jahre)
Warum soll die Behandlung über 2 Jahre gehen ?
Man hat festgestellt, dass es mit der einmaligen Parodontitisbehandlung nicht getan ist, denn es kommt häufig zu Rezidiven (Rückfällen, Wiederauftreten der Krankheit), wenn sich durch unzureichende Mundhygiene erneut Beläge in den Taschen ansammeln.
Deshalb ist es durchaus sinnvoll, dass der Patient mindestens über die 2 Jahre regelmäßig zur Säuberung der Zähne vorstellig wird, denn nur so können die Zahnfleischtaschen langfristig zurück gehen.
Darüber hinausgehend ist es nach Abschluss der Behandlungsstrecke sinnvoll, weiterhin regelmäßig zur professionellen Zahnreinigung zu kommen.
Wichtig ist die Mitarbeit !
Allerdings ist die Mitarbeit des Patienten unerlässlich ! Denn die Krankenkasse zahlt die Behandlungsstrecke ausschließlich, wenn sie vollständig und in den vorgegebenen Abständen richtlinienkonform durchgeführt wird.
Das heißt, dass es unausweichlich ist, dass der Patient in den 2 Jahren in den vorgegebenen Zeitabständen unbedingt in die Praxis kommt und bei Erkranken oder wenn aus anderen Gründen ein Termin verschoben wird, dieser unbedingt zeitig nachzuholen ist !
Zudem spielt die häusliche Mundhygiene eine große Rolle, denn es bringt nichts, wenn wir hier die Zähne reinigen bis in die Zahnfleischtaschen, aber Zuhause sich alle Beläge sofort wieder ansammeln – deshalb muss auch Zuhause unbedingt auf die Mundhygiene geachtet werden.