Dentalamalgam
Gemäß einer Verordnung des Europäisches Paralaments vom 17. Mai 2017 darf Dentalamalgam ab dem 1. Juli 2018 nicht mehr für die zahnärztliche Behandlung von
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Milchzähnen, von Kindern bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres und
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von Schwangeren
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Stillenden verwendet werden,
Es müssen daher alternative Füllungsmaterialien werwendet werden.
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Als Alternativen stehen hochwertige Komposite Füllungen zur Verfügung!