Dentalamalgam

Gemäß einer Verordnung des Europäisches Paralaments vom 17. Mai 2017 darf Dentalamalgam ab dem 1. Juli 2018 nicht mehr für die zahnärztliche Behandlung von

  • Milchzähnen, von Kindern bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres und

  • von Schwangeren

  • Stillenden verwendet werden,

    Es müssen daher alternative Füllungsmaterialien werwendet werden.

  • Als Alternativen stehen hochwertige Komposite Füllungen zur Verfügung!